AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schuss Home Electronic GmbH
(nachfolgend SHE)

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die Lieferungen und Leistungen der SHE erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Diese Lizenzbedingungen bilden einen integrierten Vertragsbestandteil. Der Kunde erklärt hinsichtlich der Geschäfte und Verträge mit SHE nicht Konsument, insbesondere nicht im Sinne des KSchG (Konsumentenschutzgesetz), zu sein. Sollte dies auf irgendeinen Geschäftsfall nicht zutreffen, ist der Kunde zur diesbezüglichen vorherigen Meldung verpflichtet. Mündliche, telegrafische oder sonstige elektronische Vereinbarungen sind erst mit der schriftlichen Bestätigung durch SHE wirksam.

1.2 Dem Offert oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SHE bzw. dem von SHE vorgeschlagenen Vertragsinhalt entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen oder Erklärungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SHE hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn SHE in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen immer der Schriftform. Der Kunde ist damit einverstanden, dass auch auf alle künftigen Geschäfte mit ihm diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.

1.3. SHE behält sich die Änderung der gegenständlichen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor. Dem Vertragspartner wird sodann eine geänderte Fassung übermittelt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt widersprochen wird.

 

2. Lieferung und Leistung

2.1 Die Angebote der SHE sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Die Wahl des Lieferanten bleibt SHE überlassen, der Bezug bei einer anderen Bezugsquelle kann nicht verlangt werden. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der SHE, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande. Der Besteller erkennt die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der SHE durch seine Bestellung, die Auftragserteilung, mit Annahme der Lieferung oder durch Aufnahme in unsere Kundenkartei an.

2.2 SHE ist jederzeit berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.

2.3 Technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen, Homepage und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen SHE hergeleitet werden können (siehe Punkt 8).

2.4 Soweit nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, sind die bekannt gegebenen Lieferzeiten nicht verbindlich, werden aber nach bester Möglichkeit eingehalten. Für verspätete oder nicht durchführbare Leistungen, die durch höhere Gewalt, Materialmangel oder durch sonstige unvorhergesehene Zwischenfälle verursacht werden, ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen.

2.5. Teillieferungen mit gesonderter Verrechnung sind ausdrücklich möglich.

2.7 Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Nettolieferwertes, begrenzt. SHE behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert, und dies nicht von SHE verschuldet wird.

2.8. Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat SHE zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die so daraus verursachten Kosten trägt der Kunde.

 

3. Prüfung und Gefahrenübergang

3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung laut Lieferschein und Schäden zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge binnen 6 Kalendertagen,, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert. Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind vom Kunden auf der Empfangbescheinigung des Transportunternehmers zu vermerken, widrigenfalls die Lieferung als ordnungsgemäß gilt. Der Vermerk muss die Fehllieferung hinreichend und deutlich bezeichnen.

3.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

3.3 Die Gefahr geht bei Lieferbedingung „Abholung“ mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von SHE benannt sind, auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der SHE verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus 4.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die sich aus dem Anbot oder den unter elektronisch (Homepage, Webshop etc.) einsehbaren Informationen ergebenden Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. inklusive Kosten oder Abgaben, für Umweltpauschale, ARA, Urheberrechtsabgaben oder EAG.

4.2 SHE behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei SHE eintreten. Diese wird SHE dem Kunden auf Verlangen nachweisen. SHE ist berechtigt, auch neue, erst nach Zustandekommen des Vertrages eingeführte Gebühren und Abgaben, welche gesetzlich vorgeschrieben werden, vom Kunden einzuheben.

4.3 Sof ern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde sind Zahlungen prompt nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. SHE behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht SHE ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, bleibt unberührt. Soweit SHE den Kunden mahnt, ist sie berechtigt, für eigene Mahnungen pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 20,-- zuzüglich der Portospesen oder bei Mahnaufträgen die tarifmäßigen Kosten eines Inkassodienstes oder eines Rechtsanwaltes vom Kunden einzuheben.

4.4 SHE ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen oder Widmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist SHE berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

4.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von SHE nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

4.6 Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann SHE jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die SHE Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig. Das gleiche gilt bei Eintritt wichtiger Gründe.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die von SHE gelieferten Produkte verbleiben bis zur restlosen Bezahlung in dessen Eigentum, im Falle einer Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren gilt dies auch hinsichtlich der neuen Sachen. Der Besteller darf die gelieferten Waren oder die aus deren Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sachen (kurz: Vorbehaltsprodukte) nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an SHE ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht SHE gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Etwaige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder auf die im Voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller sofort und unter Übergabe entsprechender Unterlagen zu melden. Die Kosten einer etwaigen Intervention trägt der Besteller.

5.2 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände sowie Kommissionsware bleiben im Eigentum von SHE. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit SHE über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

 

6. Gewährleistung

6.1 Die Gewährleistung beträgt bei Unternehmergeschäften 6 Monate ab Gefahrenübergang. Die Haftung ist, ebenso wie für sonstige Leistungsstörungen, in jedem Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit SHE für Mängel im Wege der Gewährleistung einstehen muss, hat der Kunde nach Wahl von SHE zunächst nur Anspruch auf Verbesserung oder Austausch sofern der Austausch für SHE nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn die Kosten des Austausches verglichen mit den Kosten der Verbesserung für SHE unzumutbar wären. Der Grundsatz der Unverhältnismäßigkeit kommt sinngemäß für weitere Verbesserungen zum Tragen. Die Gehäusefarbe und –form zählen sinngemäß nicht zu den Funktionen. Aus diesem Grund kann es hierbei zu Abweichungen des Reparaturgerätes und des Austauschgerätes kommen. Ein Anspruch auf ein, dem zur Reparatur eingesandten identischen Gerätes besteht ausdrücklich nicht. Ein Anspruch des Kunden auf Preisminderung oder Wandlung (je nach Art und Schwere des Mangels) besteht nur, soweit SHE damit einverstanden ist oder Verbesserung oder Austausch nach Einschätzung von SHE nicht möglich oder untunlich ist.

6.2 Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von SHE schriftlich bestätigt wurden.

6.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere jene Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch / mechanische Beschädigungen jeder Art / Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / (auch teilweise) gewerbliche Nutzung / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten / Pixelfehler im Toleranzbereich / selbst bzw. nicht durch die autorisierte Vertragswerkstatt durchgeführte Modifikationen am Gerät / die Wiedergabe anwenderseitig erstellte CD/DVD Medien / die Kosten für ein Software Update / Schäden aufgrund Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung (eine etwaige fehlende Bedienungsanleitung ist jedenfalls vom Kunden anzufordern; ein gewährleistungsrechtlicher Anspruch auf Behebung eines, aufgrund fehlender Bedienungsanleitung, entstandenen Schadens besteht ausdrücklich nicht) / eingebrannte Bilder wie Videotext, Sendererkennung, Computeranzeigen, Videospiele, Bildschirmmenüs o.ä., Rahmen (auch 4:3 bzw. 16:9), Logos und dergleichen sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt, verändert oder unleserlich gemacht werden. SHE behält sich das Recht vor, eine Gewährleistungsreparatur abzulehnen, wenn die Kaufrechnung unleserlich ist bzw. nicht vorgelegt werden kann.

6.4 Im Falle der Rückabwicklung des Geschäftes wird dem Kunden ein Betrag gut geschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich des Gebrauchsvorteils ergibt. Für die Ermittlung des Gebrauchsvorteils wird auf das Verhältnis der Nutzung des Kunden zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.

6.5 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist SHE berechtigt, den Ersatz aller Aufwendungen zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der SHE berechnet. Das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges der Ware und innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Kunde zu beweisen. Eine diesbezügliche gesetzliche Vermutung, insbesondere jene des § 924 ABGB, wird ausgeschlossen. Kostenvoranschläge sind stets kostenpflichtig.

6.8 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, einer etwaigen Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Richtlinien der Serviceabteilung in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

Die Transportkosten zur autorisierten Vertragswerkstatt und retour für LCD-TV Geräte ab einer Bildschirmdiagonale von 63 cm werden im Gewährleistungsfall von SHE getragen. Ein Anspruch auf ein Vor Ort Service besteht ausdrücklich nicht.

 

7. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

7.1 SHE übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat SHE von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7.2 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren (mit Ausnahme Sicherungskopie), zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.

7.3 Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an SHE zu melden.

7.4 Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von SHE berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.

 

8. Haftung

8.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. SHE haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet SHE nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung. SHE haftet nicht für unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen.

8.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz beruht.

8.3 Sofern SHE fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt und nur soweit SHE dafür aufgrund zwingenden Gesetzes dafür einstehen muss, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung der SHE (Produkt-)Haftpflicht-Versicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen für alle vom Kunden geltend gemachten Schadenersatzansprüche hat der Kunde nachzuweisen.

8.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von SHE zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

9. Export

Handelt es sich um Produkte, die der Technologietransferkontrolle für ausländische Technologiewaren unterliegen (BGBl. 184/1984, 11/1985, AHG-Nov. 1988 BGBl. 377 - idgF), erfolgt der Verkauf der gegenständlichen Produkte nur unter einer rechtsverbindlichen Überbindung folgender Verpflichtungen: Die Wiederausfuhr solcher Waren - auch in be- oder verarbeiteter oder zerlegter Form - ist nur mit Zustimmung und Genehmigung des zuständigen Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten gestattet. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer zu überbinden mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer. Der Besteller ist verpflichtet, die Genehmigung selbst beizubringen und den für den Export zuständigen Transporteur zu beauftragen.

 

10. Datenschutz

Die anlässlich einer Bestellung übermittelten Daten werden im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung bearbeitet gespeichert und zu internen Marketingzwecken genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung.

 

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. SHE ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt österreichisches Recht, das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Der Kunde verzichtet auf Anfechtung des Vertrages aus Irrtum.

11.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

Version: April 2008

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